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Der Jahresbeitrag
wird innerhalb der ersten 3 Monate nach Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres
fällig, erstmalig nach Ablauf der Einspruchfrist. Bei Antragstellung nach
dem 1. Juli ist für das erste Mitgliedsjahr nur der halbe Beitrag zu entrichten.
Die
Einspruchfrist gegen diesen Antrag beträgt 3 Wochen nach Veröffentlichung
in der clubeigenen Zeitschrift „Club Journal“. Nach Ablauf der Einspruchfrist
werden der erste Beitrag sowie die Aufnahmegebühr fällig. Die Folgebeiträge
sind unaufgefordert jeweils innerhalb der ersten 3 Monate des neuen Geschäftsjahres
fällig. Das Geschäftsjahr ist gleich Kalenderjahr.
Bei Mitgliedern mit Wohnsitz in Deutschland werden die Beiträge per Lastschrift
eingezogen. Eine entsprechende Abbuchungserlaubnis wird dem cfh erteilt.
Mit der Aufnahme als Mitglied sind die Satzung und Ordnungen des cfh anerkannt.
Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist gem. Satzung mit einer Frist von
3 Monaten zum Geschäftsjahresende möglich.
Vollmitglieder, Schüler, Studenten, Auszubildende und Schwerbehinderte
erhalten die offiziellen Mitteilungsorgane „Unser Rassehund“, sofern beantragt,
herausgegeben vom VDH, sowie das vom cfh herausgegebene „Club Journal“.
Schüler, Studenten, Auszubildende und Schwerbehinderte legen dem Antrag
einen Nachweis bei und sind verpflichtet, den entsprechenden Nachweis
jährlich bis zum 31. Januar zu erbringen. Kann dieser nicht mehr erbracht
werden, erlischt die Beitragsermäßigung.
Achtung! Kupierte Hunde aus einem Land, in dem Kupierverbot besteht (Niederlande,
Skandinavien, Österreich, Schweiz, Großbritanien und Deutschland (geb.
nach dem 01.01.87), die nach dem 08.05.95 geboren und in deutschem Besitz
sind, können im cfh nicht zur Zucht eingesetzt werden. Sie sind auch von
der Teilnahme an Spezialzuchtschauen des cfh ausgeschlossen.
Unsere Vereinsverwaltung erfolgt mit der Hilfe der EDV. Die Mitgliederdaten
werden zu diesem Zweck, unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes
(BDSG), gespeichert. |